Es gibt kein rechtssicheres Paritätsgesetz.
Kapitel: | Gleichstellung leben. |
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Antragsteller*in: | KV Ludwigslust-Parchim (dort beschlossen am: 21.05.2021) |
Status: | Modifiziert übernommen |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 23.05.2021, 18:22 |
Kommentare
Johannes Fromm:
Mehrere Landesverfassungsgerichte haben bereits die Verfassungswidrigkeit eines Paritätsgesetztes bestätigt. Abgeordnete sind in einer Demokratie in ihrer Arbeit nicht bestimmten Bevölkerungs- und Interessengruppen gegenüber verantwortlich, sondern der gesamten Bevölkerung. Ein Paritätsgesetz widerspricht diesem demokratischen Grundsatz. Das geforderte Paritätsgesetz schließt auch Menschen aus, die sich nicht dem Geschlecht Frau oder Mann zuordnen können, wollen oder ihre persönliche Geschlechtszuordnung nicht öffentlich machen wollen. Ein Paritätsgesetz würde im hohen Maße die innerparteiliche Demokratie beinträchtigen und einzelne Parteien schlechter stellen.